Fördergelder für die Straßenbeleuchtung

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung - einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z.B. an Fußgängerüberwegen oder an Bushaltestellen).  Die Förderung erfolgt über die Kommunalrichtline vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Projektträger ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (Z-U-G) gGmbH.

 

Warum diese Förderung wählen?

  • Energieeinsparung durch hocheffiziente Beleuchtungstechnik
  • Einsparung von Betriebskosten - Wartungsintervalle
  • Senkung von Treibhausgasemissionen
  • Durch gezieltere Lichtlenkung verhindern von Lichtverschmutzung
  • insektenfreundlicher Beleuchtung möglich

 

Der Förderschwerpunkt gliedert sich wie folgt:

a.) Zeit- oder Präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Energieeffiziente Sanierung der Straßenbeleuchtung. An Straßen wird eine zeit- oder präsenzabhängige Regelungstechnik installiert.

 

Bezuschusst werden Ausgaben für:

  • den Leuchtenkopf
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Inbetriebnahme
  • Demontage und Montage der förderfähigen Anlagenkomponenten
  • Entsorgung
  • photometrische Messung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden beispielsweise,

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
  • Kommunale Betriebe mit Mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit Kommunaler Beteiligung
  • Gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • weitere Einrichtungen

Förderquoten

Der Zuschuss beträgt 25% der förderfähigen Gesamtausgaben.

  • Finanzschwache Kommunen können 40% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
  • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
  • Kommunen aus Braunkohlerevieren

b.) Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Energieeffiziente Sanierung von adaptiv geregelter Straßenbeleuchtung, di auf unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten angepasst werden kann.

 

Bezuschusst werden Ausgaben für:

  • den Leuchtenkopf
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Inbetriebnahme
  • Demontage und Montage der förderfähigen Anlagenkomponenten
  • Entsorgung
  • photometrische Messung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden beispielsweise,

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
  • Kommunale Betriebe mit Mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit Kommunaler Beteiligung
  • Gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • weitere Einrichtungen

Förderquoten

Der Zuschuss beträgt 40% der förderfähigen Gesamtausgaben.

  • Finanzschwache Kommunen können 55% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
  • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
  • Kommunen aus Braunkohlerevieren