Fördergelder für die Straßenbeleuchtung
Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung - einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z.B. an Fußgängerüberwegen oder an Bushaltestellen). Die Förderung erfolgt über die Kommunalrichtline vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Projektträger ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (Z-U-G) gGmbH.
Warum diese Förderung wählen?
Der Förderschwerpunkt gliedert sich wie folgt:
a.) Zeit- oder Präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieeffiziente Sanierung der Straßenbeleuchtung. An Straßen wird eine zeit- oder präsenzabhängige Regelungstechnik installiert.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise,
Förderquoten
Der Zuschuss beträgt 25% der förderfähigen Gesamtausgaben.
b.) Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieeffiziente Sanierung von adaptiv geregelter Straßenbeleuchtung, di auf unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten angepasst werden kann.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise,
Förderquoten
Der Zuschuss beträgt 40% der förderfähigen Gesamtausgaben.
Linksammlung:
Kommunalrichtline - Nationale Klimaschutzinitiative
Kommunalrichtline - Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
Kommunalrichtline - 4.2.1 a.) Zeit- und Präsenzgeregelte Außen- und Straßenbeleuchtung
Kommunalrichtline - 4.2.1 b.) Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung